Wärmepumpen
UNSERE LEISTUNGEN
- Raumweise Heizlastberechnung nach DIN EN 12831
Es wird ermittelt, wie viel Energie eine Heizungsanlage abgeben muss, um ein Gebäude zu heizen - Hydraulischer Abgleich nach Verfahren B
- Wärmepumpen-Check
Anhand der Heizlastberechnung wird ermittelt, welche Wärmepumpe für Ihr Haus infrage kommt - Fördermittelantrag
- Heizungsoptimierung und Monitoring
Durch die kontinuierliche Erfassung und Analyse von Daten einer Heizungsanlage (Temperaturen, Verbräuche, Leistung), können Energieeinsparpotenziale gefunden, Ineffizenzen frühzeitig erkannt und das System automatisch optimiert werden. - Wirtschaftliche Hochrechnung Ihrer Energiekosten
- Photovoltaik-Simulation
- Förderfähiges Kältemittel
VERLIEREN SIE KEINE ZEIT!
Für den Heizungstausch gibt es die folgenden Investitionszuschüsse:
- eine Grundförderung von 30% bei Wohn- und Nichtwohngebäuden für alle Antragsstellergruppen.
- Bis Ende 2028 erhalten Sie 20% Klima-Geschwindigkeitsbonus, wenn Sie eine funktionierende Öl-, Kohle-, Nachtspeicherheizung oder eine über 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung durch eine erneuerbare Alternative im selbstgenutzten Eigenheim ersetzen.
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Einen Einkommens-Bonus von 30%, wenn Sie im selbstgenutzten Eigentum leben und Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt.
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Alle Zuschüsse sind bis zu einem maximalen Fördersatz von 70% kombinierbar.
Darüber hinaus können alle Antragstellergruppen für besonders effiziente Biomasseheizungen einen pauschalen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro erhalten beziehungsweise für Wärmepumpen einen Effizienz-Bonus von 5 Prozent, wenn diese als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser nutzen oder ein natürliches Kältemittel einsetzen.*
Vermieter:innen erhalten ebenfalls die Grundförderung für neue klimafreundliche Heizungen, gegebenenfalls zuzüglich Effizienz-Bonus oder Emissionsminderungszuschlag.
* Quelle:BMWK, Stand 12/2025
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