Ende der Schonfrist für Inspektionen an Klimaanlagen

Nach § 12 Energieeinsparverordnung wird für Klimaanlagen aus den Baujahren vor 1995 eine erstmalige Inspektion bis zum 13.09.2011 vorgeschrieben. Details zu den vorgeschriebenen Maßnahmen und Prüfungen siehe § 12 EnEV 2009.

Für weitere Informationen rufen Sie uns unter der Telefonnummer +49-40-611-911-0 an und lassen sich mit einem unserer Mitarbeiter verbinden.

Weitere Infos zu unserem Leistungsspektrum in diesem Bereich finden Sie auf unserer Website im Bereich ‘ Kälteanlagen/Klimaanlagen’

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>