Die neuen technischen Regeln für die Trinkwasser-Installationen kommen zum 01.11.2011 !

Ab dem 01.11.2011 tritt die neue Trinkwasserverordnung in Kraft.

In dieser ist u.a. geregelt, das alle Eigentümer von Mietshäusern ihre Warmwasseranlagen beim Gesundheitsamt anmelden müssen, sofern sie eine Großanlage betreiben.

Eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung ist danach eine Anlage mit einem Speichervolumen von über 400 Litern und/oder einem Rohrleitungsvolumen von über 3 Liter zwischen dem Ausgang der Trinkwassererwärmung und der Entnahmestelle. Zirkulationsleitungen werden nicht mit eingerechnet.

Ein vorsätzliches Aussitzen könne als Ordnungswidrigkeit geahndet werden – sollte das Kontrollsystem irgendwann einmal funktionieren. Laut Novelle macht sich strafbar, wer seinen Mietern vorsätzlich oder fahrlässig verseuchtes Wasser zur Verfügung stellt. Verstöße können mit bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe geahndet werden.

Anmeldeformulare und Adressen für die zuständigen Behörden finden sie unter:

http://www.hamburg.de/trinkwasser/122174/trinkwasser.html

http://www.berlin.de/lageso/gesundheit/trinkwasserhygiene/untersuchungsstellen.html

http://www.thueringen.de/de/tmsfg/gesundheit/gesundheitsdienst/trinkwasseruntersuchung/content.html

Der in der Trinkwasser-Installation DIN EN 806 und DIN EN 1717 und dessen nationalen Anhängen beschriebene Stand der Technik löst zum Halbjahr 2012 den mittlerweile über 20 Jahre alten Stand der DIN 1988 ab.

Parallel dazu wurde die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aus dem Jahr 2003 vom Verordnungsgeber novelliert und tritt zum 01. November 2011 verändert in Kraft. Die TrinkwV dient dem Zweck, die menschliche Gesundheit vor nachteiligen Einflüssen zu schützen.

Die Anforderungen an die Gesetz- und Richtwerte wurden so festgelegt, dass Trinkwasser unter allen Bedingungen und von allen Personen, auch von Säuglingen und Kleinkinder, lebenslang getrunken werden kann, ohne eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu erwarten.

Weil Trinkwasser ein verderbliches Lebensmittel und daher nicht unbegrenzt haltbar ist, müssen die Nutzer dafür Sorge tragen, dass eine regelmäßige Wasserentnahme an allen Entnahmestellen einer Trinkwasserinstallation stattfindet.

Ansonsten muss insbesondere dort, wo Trinkwasser für die Zubereitung von Speisen und Getränken genutzt wird, das Stagnationswasser ablaufen, bevor es genutzt oder für andere Zwecke verwendet wird.

Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, setzen Sie sich gerne mit uns unter der Telefonnummer +49-40-611-911-0 in Verbindung.
Wir helfen Ihnen gerne.

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Neuregelungen der Förderung gemäß MAP (Marktanreizprogramm) 2011

Die Richtlinien für Solaranlagen  sind seit dem 15.03.2011 wie folgt geändert worden und es gelten folgende Fördervoraussetzungen (keine Änderung im Antragsverfahren): ———————————————————————————————————————————- Für verglaste Flach- und Vakuumkollektoren gilt als … … Fördervoraussetzung: Kollektoren, Loarkeymark, Kombianlage zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung. Ab … Weiterlesen

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Neue Anschrift unserer Niederlassung in Erfurt

Achtung:
Obwohl unsere Niederlassung in Erfurt nicht umgezogen ist,
hat man eine neue Anschrift erhalten.
Deshalb ist sie nun unter folgender Adresse zu erreichen:
Dechow® Dienstleistungsges. mbH
Niederlassung Erfurt
Am Urbicher Kreuz 22
99099 Erfurt.
Alle weiteren Kommunikationswege
wie z.B. Telefon, Fax, E-Mail u.ä.
sind jedoch geblieben.
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Ende der Schonfrist für Inspektionen an Klimaanlagen

Nach § 12 Energieeinsparverordnung wird für Klimaanlagen aus den Baujahren vor 1995 eine erstmalige Inspektion bis zum 13.09.2011 vorgeschrieben. Details zu den vorgeschriebenen Maßnahmen und Prüfungen siehe § 12 EnEV 2009.

Für weitere Informationen rufen Sie uns unter der Telefonnummer +49-40-611-911-0 an und lassen sich mit einem unserer Mitarbeiter verbinden.

Weitere Infos zu unserem Leistungsspektrum in diesem Bereich finden Sie auf unserer Website im Bereich ‘ Kälteanlagen/Klimaanlagen’

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Förderprogramm energetische Sanierung

Änderungen bei Förderprogrammen energetische Sanierung:

Wer eine energetische Sanierung an der Gebäudehülle oder Heizung plant, kann sich freuen! Nachdem bereits zum 01.03.2011 das Förderprogramm der KfW „Energieeffizient Sanieren“ erweitert wurde, um nun auch wieder für Einzelmaßnahmen einen Zuschuss gewähren zu können, gibt es nun auch Änderungen in zwei weiteren Programmen: Das BAFA hat seit Mitte März die Zuschüsse für den Einsatz erneuerbarer Energien erhöht. Außerdem ist das Hamburger Programm „Wärmeschutz im Gebäudebestand“ überarbeitet worden, so dass der Antragsteller ab April die Wahl zwischen Bauteilförderung oder Förderung nach Bilanzverfahren hat, Letzteres kann insbesondere bei umfangreicher Sanierung vorteilhaft sein. Infos erhalten Sie von den Experten des EnergieBauZentrums, Öffnungszeiten: Mo/Mi/Fr 9.00 bis 16.00 Uhr, Di 8.00 bis 13.oo Uhr, Do 13.00 bis 18.00 Uhr, Kontakt unter Telefon 35905-822 oder per E-Mail an energiebauzentrum@elbcampus.de.

Weitere Informationen können Sie  selbstverständlich auch bei uns unter der Rufnummer +49-40-611-911-0 erhalten.

Weitere Infos zu unserem Leistungsspektrum in diesem Bereich finden Sie auf unserer Website im Bereich ‘Heizung’

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Heizkessel nach § 10 der Energieeinsparverordnung

Die Schornsteinfeger weisen darauf hin, dass immer noch Uralt-Kessel in Betrieb sind.

Nach § 10 der Energieeinsparverordnung dürfen Eigentümer von Gebäuden „Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 01.10.1978 eingebaut und aufgestellt worden sind, nicht mehr betreiben.“

Es kann sein, dass Weiterlesen

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Meldung zu MCS auf ‘Lebensmitteltechnik-Online.de’

Das Dienstleistungsunternehmen Dechow GmbH in Hamburg hat sich für die Überwachung der Energie-, Heiz- und Kühltechnik, der Brandschutz- und Sicherheitstechnik  Lesen Sie mehr

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Wärmezähler rechtzeitig nachrüsten

Ab Anfang Januar 2014 muss bei verbundenen Anlagen – also Heizungen, die auch das warme Wasser bereitstellen- der Energieanteil für die Wassererwärmung mit einem Wärmemengenzähler erfasst werden. Lesen Sie mehr

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DQS-Audit ISO 9001

Anfang diesen Jahres fand das zweite System-Audit der DECHOW® Dienstleistungs- GmbH nach DIN EN ISO 9001 durch die DQS statt. Lesen Sie mehr

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Wartungs-Audit bei Dechow Hamburg

Am 5. März 2010 fand ein Wartungs-Audit bei der DECHOW® Dienstleistungs- GmbH statt. Durchgeführt wurde das Audit von Prof. Dr. Ameling Lesen Sie mehr

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